Titularprofessuren

Für die Verleihung des Professorentitels (Titularprofessorin oder Titularprofessor) kommen Personen in Betracht, die an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät habilitiert oder für eine Habilitation qualifizert sind. Bei Nicht- oder anderswo Habilitierten schliesst die Verleihung des Professorentitels die Erteilung der venia docendi ein.

Die Kriterien sind im Einzelnen:

• eine sichtbare und für das Departement bedeutsame eigenständige Lehrtätigkeit;
• eine über das für eine Habilitation verlangte Mass hinausgehende Forschungstätigkeit, die sich z.B. in Publikationen, Vorträgen, erfolgreichen Forschungsprojekten und Betreuung von Dissertationen dokumentiert.